EEG Flächen

Die in der Regel landwirtschaftlich genutzte Fläche nach EEG §37c ab 2021 („die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans längs von Autobahnen oder Schienenwegen lag, wenn die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 500 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn“) steht bei jedem Energie-Projekt im Mittelpunkt. 

Weiterhin geeignet sind Flächen, die durch eine frühere Nutzung vorbelastet sind. („die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung war“) Vor allem auch Restflächen, die als Gewerbe- oder Industriegebiet vor 2010 ausgewiesen wurden, sind nutzbar für eine Freiflächen PVA.

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für die Analyse und Beratung Ihrer Flächen für Erneuerbare Energien. Wir prüfen mit digitalen Geoinformationssystemen alle Kriterien, die für oder gegen ein Projekt auf Ihren Flächen sprechen. Mit unserem landwirtschaftlichen Hintergrund und unserer langjährigen praktischen Erfahrung können wir zuverlässige Aussagen über die Eignung Ihrer Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen treffen.

Flächen für die Direktvermarktung

Unabhängig von der EEG Flächenkulisse entwickelt SWP auch Vorhaben für die direkte Vermarktung von Energie durch entsprechende langfristige Stromkaufvereinbarungen (kurz PPA). Die Stromlieferung kann bilanziell oder physisch erfolgen. Ein gutes Beispiel ist unsere Entwicklung in Wasbek, wo auf dem Grossteil der Fläche Strom für die DB Energie erzeugt werden wird und direkt in das Netz der DB eingespeist wird. Auf den Restflächen kann der Strom nach EEG Kriterien vermarktet werden. Ein Pionierprojekt und perfekte Verbindung von Erzeugung erneuerbarer Energie für einen ökologischen Verkehrsträger.