Privilegierte Flächen nach §35 BauGB
Seit 2023 sind Freiflächenanlagen in einer Entfernung von 200 m längs an Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen in die Liste der privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen worden. Diese Flächen müssen nicht mehr mit einem Bebauungsplanaufstellungsverfahren entwickelt werden und es kann direkt ein Bauantrag eingereicht werden sofern keine öffentliche Belange entgegenstehen.
EEG Flächen
Die in der Regel landwirtschaftlich genutzte Fläche nach EEG §37c („die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans längs von Autobahnen oder Schienenwegen lag, wenn die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 500 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn“) steht bei jedem Energie-Projekt im Mittelpunkt.
Weiterhin geeignet sind Flächen, die durch eine frühere Nutzung vorbelastet sind. („die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung war“) Vor allem auch Restflächen, die als Gewerbe- oder Industriegebiet vor 2010 ausgewiesen wurden, sind nutzbar für eine Freiflächen PVA.
Flächen für die Direktvermarktung
Unabhängig von der EEG Flächenkulisse entwickelt SWP auch Vorhaben für die direkte Vermarktung von Energie durch entsprechende langfristige Stromkaufvereinbarungen (kurz PPA). Die Stromlieferung kann bilanziell oder physisch erfolgen. Ein gutes Beispiel ist unsere Entwicklung in Wasbek, wo auf dem Grossteil der Fläche Strom für die DB Energie erzeugt werden wird und direkt in das Netz der DB eingespeist wird. Auf den Restflächen kann der Strom nach EEG Kriterien vermarktet werden. Ein Pionierprojekt und perfekte Verbindung von Erzeugung erneuerbarer Energie für einen ökologischen Verkehrsträger.
Agri-Photovoltaik Flächen
Bislang entstanden Agri-PVA vor allen in Versuchsprojekten mit Sonderförderung. Durch die Aufnahme in die EEG Ausschreibungen wird die Umsetzung noch auf breiter Ebene möglich gemacht. Entscheidend für eine erfolgreiche Planung sind hier vor allen die landwirtschaftlichen Anbaukonzepte, die über einen langen Zeitraum nach geltender Normen (DIN SPEC Agri DE91434) sichergestellt werden müssen.
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für die Analyse und Beratung Ihrer Flächen für Erneuerbare Energien. Wir prüfen mit Machbarkeitstudien alle Kriterien, die für oder gegen ein Vorhaben auf Ihren Flächen sprechen.